ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUTOSLOPERIJ DE ZAAG
1.1 Durch die Nutzung unserer Website und Ihre Bestellung erklären Sie sich mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen der Autosloperij de Zaag einverstanden. Dies bedeutet, dass die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten und dass alle anderen Rechte und/oder Pflichten, die auf der Website angegeben sind, zum Tragen kommen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf Anfrage erhältlich bei:
Autosloperij de Zaag
Säge 7, 2931 LD Crimpen a/d Leck
ANWENDBARKEIT
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen mit der Autosloperij de Zaag. Autosloperij de Zaag behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern oder zu ergänzen. Für bestimmte Angebote, Produkte oder Dienstleistungen können zusätzliche Bedingungen gelten.
2.2 Die Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht, es sei denn, dies wurde von der Autosloperij de Zaag ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2.3 Unter Käufer ist jeder Besucher der Website sowie jede juristische oder natürliche Person zu verstehen, die ein Vertragsverhältnis jeglicher Art mit der Autosloperij de Zaag eingeht. Unter "Käufer" versteht man insbesondere auch die Person, deren Bestellung und in deren Auftrag die Ware geliefert wird.
2.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Vereinbarte Abweichungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht und gelten niemals für mehr als ein Geschäft.
2.5 Autosloperij de Zaag behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern.
GÄNSEFÜßCHEN
2.6 Alle unsere Angebote gelten als Aufforderung an den potentiellen Käufer, ein Angebot abzugeben. Sie verpflichten uns in keiner Weise, es sei denn, im Angebot selbst wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben. Der uns erteilte Auftrag gilt als Angebot, das erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits (sog. Auftragsbestätigung) als von uns angenommen gilt.
2.7 Zu den von uns abgegebenen Angeboten gehören – insbesondere auch im Hinblick auf die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes – Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sowie etwaige Anlagen und Unterlagen zu unseren Angeboten. All dies, sowie von uns in diesem Zusammenhang hergestellte Werkzeuge, bleibt unser Eigentum, ist auf unser Verlangen an uns zurückzugeben und darf ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht kopiert und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wir behalten uns auch alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum vor. Wenn der Auftrag, auf den sich unser Angebot bezieht, nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag, an dem wir unser Angebot abgegeben haben, bei uns eingegangen ist, können wir dem Käufer die mit der Abgabe unseres Angebots verbundenen Kosten in Rechnung stellen, einschließlich der Kosten für die Herstellung der im vorigen Absatz genannten Werkzeuge.
ABSCHLUSS DES VERTRAGS
3.1 Die Angabe des Preises und die Abgabe eines Angebots sind als Aufforderung an den potenziellen Käufer zu verstehen, eine Bestellung aufzugeben. Autosloperij de Zaag ist in keiner Weise an diese Bestellung gebunden und kann daher kein Recht auf Haftung im Namen des Käufers begründen.
3.2 Der Vertragsschluss wird nur akzeptiert: - wenn der Artikel auf Lager ist. - Der Käufer hat genau angegeben, welches Produkt er erhalten möchte. – (wenn es sich um einen Online-Kauf handelt) der Käufer die Daten auf der Internetseite eingegeben und das entsprechende Bestellformular elektronisch an die Autosloperij de Zaag gesendet hat oder der Käufer das Bestellformular mit allen relevanten Daten per Fax gesendet hat. - der Käufer die Bestellung auf die von Autosloperij de Zaag angegebene Weise bezahlt hat.
3.3 Der Käufer und die Autosloperij de Zaag vereinbaren ausdrücklich, dass durch die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen ein gültiger Vertrag zustande kommt, sobald die Bedingungen in den Artikeln 3.1 und 3.2 erfüllt sind.
3.4 Elektronische Kommunikation bedeutet, dass eine Unterschrift fehlt. Der Käufer und die Autosloperij de Zaag sind sich darüber einig, dass das Fehlen einer gewöhnlichen Unterschrift die Verbindlichkeit des Vertragsabschlusses nicht berührt.
3.5 Alle Fotos, Zeichnungen und Abbildungen werden so genau wie möglich dargestellt und alle Informationen, sowohl mündlich als auch schriftlich, erfolgen nach bestem Wissen. Die Autosloperij de Zaag garantiert jedoch nicht, dass alle Angebote und Produkte vollständig mit den bereitgestellten Informationen oder Bildern übereinstimmen. Grundsätzlich können festgestellte Abweichungen nicht zu einer Entschädigung und/oder Auflösung des Vertrags führen.
LOBEN
4.1 Alle Preise auf der Website sind in Euro angegeben und es gilt die Margenregelung.
4.2 Die Gültigkeitsdauer der Angebote richtet sich nach den Angaben auf der Website und / oder solange der Vorrat reicht.
4.3 Die Versandkosten sind nicht im Preis enthalten. Für die Vorbereitung, Prüfung, den Transport und die Lieferung der Bestellung wird ein Kostenanteil auf den Preis der Bestellung aufgeschlagen. Dieser Anteil der Versandkosten ist abhängig vom Lieferland und wird im Bestellprozess angegeben.
ZAHLUNG
5.1 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, muss die Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises von der Gegenpartei für die Lieferung ohne Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Aussetzung oder in bar bei Lieferung erfolgt sein. Unter Lieferung ist auch die Ausführung von Arbeiten zu verstehen. Die Kaution ist Teil der Rechnung und muss daher jederzeit bezahlt werden.
5.2 Die Zahlung auf Rechnung ist nur möglich, wenn der Kunde von unserem Kreditversicherer akzeptiert wird. Der ausstehende Betrag darf niemals den Betrag übersteigen, der von unserem Kreditversicherer für den betreffenden Kunden akzeptiert wird.
5.3 Entzieht das Kreditunternehmen den für den betreffenden Kunden gesetzten Kredit, verfallen alle zuvor getroffenen Vereinbarungen und der zu diesem Zeitpunkt ausstehende Betrag ist sofort zu zahlen. Folgebestellungen werden nur gegen Vorkasse versendet.
5.4 Die Standardzahlungsfrist beträgt 14 Tage, wenn Artikel 5.1 erfüllt ist. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt ein Lieferstopp, bis die Rechnungen mit einer überschrittenen Zahlungsfrist bezahlt sind. Bei Käufen oder Aufträgen auf Rechnung muss die Zahlung spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsdatum auf einem von der Autosloperij de Zaag zu bestimmenden Bankkonto eingehen, ohne dass ein Abzug oder ein Einspruch auf Aufrechnung oder Aussetzung erforderlich ist.
5.5 Der Käufer/Auftraggeber muss auf erstes Anfordern, zu dem Autosloperij de Zaag jederzeit berechtigt ist, eine Vorauszahlung oder Anzahlung leisten oder eine Sicherheit leisten, die der Verkäufer/die Reparaturbetrieb für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen in einer von Autosloperij de Zaag zu bestimmenden Weise verlangt.
5.6 Hat der Käufer/Auftraggeber den vereinbarten Gesamtpreis nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, kommt er ohne Inverzugsetzung in Verzug. Unbeschadet weiterer Rechte der Autosloperij de Zaag ist die Autosloperij de Zaag in einem solchen Fall berechtigt, die gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte zuzüglich 2 % pro Tag ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum auf den überfälligen Betrag zu berechnen. Diese Erhöhung des fälligen Betrages gilt als Bedingung, unter der wir einen Zahlungsaufschub gewährt haben, ohne dass die Verpflichtung zur Zahlung zum vereinbarten Zeitpunkt entfällt.
5.7 Wenn Autosloperij de Zaag gezwungen ist, eine Inkassoforderung abzugeben, werden neben weiteren Schadensersatzansprüchen alle gedeckten Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, von denen letztere mindestens 15% des überfälligen Betrags mit einem Minimum von € 114,- festgesetzt werden, von der Gegenpartei getragen.
5.8 Die Schulden der Kunden oder Käufer gegenüber der Autosloperij de Zaag gelten als Abtretungsschulden.
5.9 Die Zahlung durch den Auftraggeber bzw. Käufer hat in "Euro" zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie müssen den Betrag direkt mit DHL bezahlen, wenn Sie die Artikel erhalten.
5.10 Im Falle der Nichtzahlung der Bestellung durch den Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung ist die Autosloperij de Zaag berechtigt, den abgeschlossenen Vertrag als unverbindlich zu betrachten und gegebenenfalls mit sofortiger Wirkung für auflösend zu erklären.
EPISODE
6.1. Die Lieferung der Ware erfolgt an den Geschäftssitz der Autosloperij de Zaag, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich einen anderen Lieferort vereinbart. Wenn ein Warentransport vereinbart ist, wird die Art des Transports durch die Autosloperij de Zaag festgelegt. Die Ware reist immer auf Gefahr des Käufers/Auftraggebers, unabhängig davon, ob der Transport kostenlos ist oder nicht und unabhängig davon, ob dieser zur oder von der Autosloperij de Zaag erfolgt. Versicherungen können auf Wunsch und auf Kosten des Käufers/Auftraggebers erfolgen. Bestimmungen, die in den Bedingungen der Beförderer von Produkten enthalten sind, haben möglicherweise keinen Einfluss auf die Bestimmungen dieses Absatzes.
6.2. Weigert sich der Käufer/Auftraggeber, die ihm von Autosloperij de Zaag angebotene Ware innerhalb von drei Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer/Auftraggeber über die Versandbereitschaft informiert wurde, anzunehmen, gehen alle daraus resultierenden Kosten (einschließlich Fracht- und Lagerkosten nach dem in der Autosloperij de Zaag geltenden Tarif oder dem örtlich geltenden Tarif) zu Lasten des Käufers/Auftraggebers. Von diesem Moment an geht die Ware auch auf Kosten und Gefahr des Käufers/Auftraggebers über.
6.3. Das Risiko der Waren, die von Autosloperij de Zaag zur Ausführung von Arbeiten oder anderweitig unter ihrer Verwaltung angenommen werden, verbleibt beim Käufer/Auftraggeber, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Autosloperij de Zaag vor.
6.4. Lieferung von Austauschware
6.5. Die Lieferung durch uns erfolgt stets "ex workshop AG" (Krimpen aan de Lek, Niederlande) (EXW) und nach Maßgabe der ICC Incoterms in der jeweils aktuellen Fassung.
6.6 Der Liefertermin ist das Datum der Lieferung von Waren oder der ausgeführten Arbeiten, wie in dem von den Parteien geschlossenen Vertrag angegeben, oder so viel früher oder später, als die Parteien dies weiter vereinbart haben. Eine vorzeitige Lieferung ist jederzeit zulässig.
6.7 Wenn kein Liefertermin vereinbart wurde, informiert die Autosloperij de Zaag den Käufer/Auftraggeber im Voraus schriftlich darüber, wann die Ware für den Käufer/Auftraggeber am Standort der Autosloperij de Zaag bereit steht oder wann sie an den vereinbarten Ort geliefert wird.
6.8 Lieferfristen, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich angegeben sind oder nicht, sind nur annähernd und müssen niemals als Frist angesehen werden. Eine verspätete Lieferung durch Autosloperij de Zaag kann daher niemals einen triftigen Grund für den Käufer / Auftraggeber darstellen, den Vertrag mit Autosloperij de Zaag aufzulösen, es sei denn, es gibt eine ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist und diese Frist wurde um mehr als 60% überschritten. Auch nach Ablauf dieser verlängerten Frist muss die Autosloperij de Zaag vom Käufer/Auftraggeber zunächst schriftlich in Verzug gesetzt werden, wobei der Autosloperij de Zaag eine Frist von mindestens einem Monat zur Erfüllung eingeräumt wird, bevor die Autosloperij de Zaag diesbezüglich in Verzug geraten kann.
AUFLÖSUNG
7.1 Wenn der Käufer/Auftraggeber nach schriftlicher Inverzugsetzung seine Verpflichtungen gegenüber der Autosloperij de Zaag 14 Tage lang nachlässig erfüllt, wird der Vertrag von Rechts wegen ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, es sei denn, die Autosloperij de Zaag verlangt die Ausführung des Vertrages. Das Vorstehende gilt unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 8 Absatz 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.2 Wenn der Käufer/Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Autosloperij de Zaag zurechenbar versagt hat und der Vertrag daher aufgelöst wurde, verwirkt der Käufer/Auftraggeber im Namen der Autosloperij de Zaag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention eine sofort fällige und zahlbare Geldstrafe in Höhe von 15 % der vereinbarten Summe. Dies gilt unbeschadet des Rechts der Autosloperij de Zaag, stattdessen eine vollständige Entschädigung und Erstattung der Beitreibungskosten (einschließlich der in Artikel 8 Absatz 4 genannten Kosten) zu verlangen.
7.3 Wenn Autosloperij de Zaag die Einhaltung des Vertrags auf der Grundlage von Absatz 1 verlangt, schuldet der Käufer/Auftraggeber im Namen der Autosloperij de Zaag eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von 3 ‰ des vereinbarten Kaufpreises nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist von 14 Tagen für jeden Tag, der seitdem bis zum Tag der Erfüllung verstrichen ist. Dies gilt unbeschadet des Rechts der Autosloperij de Zaag, stattdessen eine vollständige Entschädigung und Erstattung der Beitreibungskosten (einschließlich der in Artikel 8 Absatz 4 genannten Kosten) zu verlangen.
7.4 Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels ist Autosloperij de Zaag berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention und unbeschadet weiterer Rechte den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen oder auszusetzen, wenn der Käufer/Auftraggeber stirbt, Zahlungsaufschub beantragt oder Konkurs anmeldet oder wenn sein Konkurs angemeldet oder verkündet wird. In diesen Fällen ist jede Forderung der Autosloperij de Zaag gegen den Käufer/Auftraggeber sofort und vollständig fällig und zahlbar, ohne dass die Autosloperij de Zaag zur Zahlung von Schadenersatz und/oder Garantie verpflichtet ist.
In allen Fällen, in denen der Käufer/Auftraggeber Kenntnis von Tatsachen und/oder Umständen hat, die ihn befürchten lassen, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber der Autosloperij de Zaag nicht nachkommen wird (können), ist er verpflichtet, die Autosloperij de Zaag unverzüglich zu informieren.
HAFTUNG
8.1 Autosloperij de Zaag haftet gegenüber dem Käufer/Auftraggeber nur für Schäden, die die vorhersehbare und unmittelbare Folge eines zurechenbaren Mangels seitens Autosloperij de Zaag bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen ihm und dem Käufer/Auftraggeber sind. Jegliche Form von Folgeschäden oder indirekten Schäden ist von der Entschädigung ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem: Geschäftsverluste, Verzugsschäden (mit Ausnahme der gesetzlichen Zinsen), Schäden aufgrund von Wertminderung, entgangenem Genuss, entgangenem Gewinn oder erlittenem Verlust, Schäden im Zusammenhang mit Kosten für Abschlepp- oder Ersatztransport oder Miet- und Leasingkosten, Schäden aufgrund zusätzlicher Transportkosten, Schäden an (Gütern von) Dritten, Ladungsschäden, Schäden aufgrund der Verletzung von Patenten, Lizenzen oder anderen Rechten Dritter infolge der Nutzung durch oder wegen der Vom Käufer/Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten oder Schäden oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, von Rohstoffen, Halbfabrikaten, Modellen, Werkzeugen und anderen Gegenständen, die vom Käufer/Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, sowie Personen- oder immaterielle Schäden.
8.2 Soweit die Autosloperij de Zaag nach den vorstehenden Bestimmungen des Absatzes 1 zum Schadenersatz verpflichtet ist, handelt es sich nur um Schäden, gegen die sie versichert ist oder zumindest vernünftigerweise hätte versichert werden müssen, mit der Maßgabe, dass nicht mehr als der maximale Versicherungsbetrag oder die angemessen versicherte Betrag entschädigungsfähig ist. Zweck dieser Bestimmung ist die Festlegung einer Schadenshöchstgrenze.
8.3 In Bezug auf den Zustand der von Autosloperij de Zaag gelieferten Arbeiten und/oder Waren geht seine Haftung gegenüber dem Käufer/Auftraggeber nicht über das hinaus, was in den Garantiebedingungen gemäß Artikel 14 beschrieben ist. Der Käufer/Auftraggeber hat nicht die Rechte, die das Gesetz dem Käufer/Auftraggeber nicht einräumt, der auf dieser Grundlage in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt, wie z. B. das Recht nach Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, dass die Waren bei der Lieferung dem Vertrag entsprechen.
In allen Fällen, in denen der Käufer/Auftraggeber Kenntnis von Tatsachen und/oder Umständen hat, die ihn befürchten lassen, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber der Autosloperij de Zaag nicht nachkommen wird (können), ist er verpflichtet, die Autosloperij de Zaag unverzüglich zu informieren.
8.4 Weitergehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
8.5 Der Käufer/Auftraggeber stellt Autosloperij de Zaag von allen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, Autosloperij de Zaag haftet nach diesem Artikel.
8.6 Unsere Haftung beschränkt sich auf Warenlieferungen innerhalb des europäischen Festlandes. Ein Anspruch auf Entschädigung im Zusammenhang mit einer (Wieder-)Lieferung in ein außereuropäisches Land oder ein Überseegebiet eines europäischen Landes ist ausgeschlossen.
HÖHERE GEWALT
9.1 Für den Fall, dass die Ausführung eines Vertrags für Autosloperij de Zaag infolge höherer Gewalt erschwert oder unmöglich wird, ist er berechtigt, den Vertrag, soweit er noch nicht ausgeführt wurde, durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, in der er den Käufer / Auftraggeber über die Umstände informiert, die eine weitere Ausführung erschweren oder unmöglich machen.
9.2 Höhere Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst daher nicht erschöpfend:
9.3 Wenn eine Situation höherer Gewalt seitens Autosloperij de Zaag eintritt, wird er den Käufer / Auftraggeber so schnell wie möglich informieren und angeben, ob und innerhalb welcher Frist die Lieferung noch möglich ist.
9.4 Wenn die Lieferung infolge höherer Gewalt nicht dauerhaft unmöglich geworden ist, aber innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin noch nicht erfolgen kann, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei aufzulösen, ohne dass eine Partei Anspruch auf Entschädigung gegen die andere Partei hat. Eine solche Mitteilung muss innerhalb von 1 Woche nach dem (Erhalt der) Mitteilung gemäß Absatz 3 erfolgen.
SPEICHERUNG
10.1 Die Autosloperij de Zaag behält sich das Eigentum an allen von ihr an den Käufer/Auftraggeber gelieferten Waren vor, bis der Kaufpreis für alle diese Artikel vollständig bezahlt ist. Hat die Autosloperij de Zaag im Rahmen des Verkaufs vom Käufer/Auftraggeber zu entschädigende Arbeiten ausgeführt, so gilt das vorgenannte vorbehaltene Eigentum, bis der Käufer/Auftraggeber auch seine diesbezügliche Forderung vollständig bezahlt hat. Das vorbehaltene Eigentum gilt auch für die Ansprüche, die Autosloperij de Zaag gegen den Käufer/Auftraggeber wegen der Nichterfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen gegenüber der Autosloperij de Zaag geltend machen kann. Der Gefahrenübergang geht jedoch in jedem Fall auf den Käufer/Auftraggeber über, sobald der Artikel oder die Ware von der Autosloperij de Zaag an den Käufer/Auftraggeber geliefert wurde.
10.2 Solange die Sache noch nicht in das Eigentum des Käufers/Auftraggebers übergegangen ist, ist der Käufer/Auftraggeber verpflichtet, eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung in Bezug auf die Nutzung der Sache sowie eine Versicherung gegen Total- oder Teilverlust (Kaskoschutz) abzuschließen. Der Käufer/Auftraggeber ist auch verpflichtet, die gelieferte Ware auf seine Kosten instand zu halten.
10.3. Autosloperij de Zaag ist nicht verpflichtet, den Käufer/Auftraggeber von seiner Haftung als Eigentümer der Ware freizustellen. Andererseits stellt der Käufer/Auftraggeber die Autosloperij de Zaag von Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der Autosloperij de Zaag haben können und die mit dem geltend gemachten Eigentumsvorbehalt in Verbindung gebracht werden können.
10.4. Das Eigentum an den gelieferten Waren behält sich die Autosloperij de Zaag als Garantie für alle Verpflichtungen des Käufers/Auftraggebers und/oder seiner Tochtergesellschaften gegenüber der Autosloperij de Zaag vor, bis der Käufer/Auftraggeber alle seine Verpflichtungen erfüllt hat.
10.5. Wenn Gegenstände, die sich noch im Eigentum von Autosloperij de Zaag befinden, aber Miteigentum eines / mehrerer Lieferanten sind, weil in der Zwischenzeit Anpassungen / Operationen durchgeführt wurden, bleiben sie unter Ausschluss von Kunden / Kunden Miteigentum der betreffenden Lieferanten. Das Verhältnis der Eigentumsrechte teilt sich im Verhältnis des gelieferten Rechnungswertes pro Lieferant zum Gesamtrechnungswert der gemeinsamen Lieferanten.
10.6 Der Käufer/Auftraggeber tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, die sich die Autosloperij de Zaag aus der Veräußerung der von der Autosloperij de Zaag vorbehaltenen Waren auf gegenwärtige und künftige Warenlieferungen mit allen weiteren Rechten zugezogen hat, an die Autosloperij de Zaag ab, um den Eigentumsvorbehalt für die Autosloperij de Zaag zu sichern.
10.7 Wird eine von Autosloperij de Zaag gelieferte Sache, für die Autosloperij de Zaag einen Eigentumsvorbehalt hat, in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingeführt, so gilt für den Eigentumsvorbehalt das Recht dieses Mitgliedstaates, sofern dieses Recht insoweit günstigere Regelungen für Autosloperij de Zaag enthält.
10.8 Solange ein Eigentumsvorbehalt an den von Autosloperij de Zaag gelieferten Waren besteht, darf die Gegenpartei diese nicht außerhalb ihres normalen Geschäftsbetriebs belasten; Insbesondere ist es der anderen Partei nicht gestattet, die Angelegenheiten im Rahmen einer Finanzierung unter den oben genannten Umständen zu belasten.
10.9. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Autosloperij de Zaag unverzüglich über Ansprüche oder Versuche Dritter zu informieren, um die Kontrolle über Angelegenheiten zu erlangen, an denen Autosloperij de Zaag Miteigentumsrechte geltend machen kann.
10.10 Die Gegenpartei räumt Autosloperij de Zaag bereits jetzt das Recht ein, alle Orte zu betreten, an denen sich die Immobilien von Autosloperij de Zaag befinden, um die Eigentumsrechte ausüben zu können.
10.11. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Waren der Autosloperij de Zaag mit der gebotenen Sorgfalt getrennt und als klar erkennbares Eigentum der Autosloperij de Zaag aufzubewahren.
10.12 Die Gegenpartei ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Waren der Autosloperij de Zaag, unter anderem im Hinblick auf die Qualitätssicherungskriterien und die Rückverfolgbarkeit der Waren in der Produktionskette, nicht mit anderen Stoffen vermischt werden. Im Falle einer Vermischung gilt die Autosloperij de Zaag als Miteigentümerin des gemischten Warenbestandes in Höhe des Rechnungswertes der ursprünglich von der Autosloperij de Zaag gelieferten Waren.
10.13 Im Falle einer Be- oder Verarbeitung der Waren durch oder im Namen oder mit der Gegenpartei gilt dies als (teilweise) für Autosloperij de Zaag vorgenommen und Autosloperij de Zaag erwirbt das Miteigentum an der neu geschaffenen Ware, und zwar in Höhe des Rechnungswertes der ursprünglich von Autosloperij de Zaag gelieferten Waren.
10.14 Kann sich die Autosloperij de Zaag nicht auf ihre (Mit-)Eigentumsrechte berufen, weil die Waren vermischt, verarbeitet oder geprüft wurden, ist die Gegenpartei verpflichtet, die entstandenen Waren auf erstes Anfordern an die Autosloperij de Zaag zu verpfänden.
10.15 Die Autosloperij de Zaag ist auch berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wenn Umstände eintreten, aus denen die Autosloperij de Zaag vernünftigerweise schließen kann, dass die Gefahr besteht, dass die Ware nicht (rechtzeitig) bezahlt wird, auch wenn die Zahlung noch nicht fällig ist.
PRIVATSPHÄRE
STREITIGKEITEN UND ANWENDBARES RECHT
12.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder im Zusammenhang mit dem mit der Autosloperij de Zaag geschlossenen Vertrag werden dem zuständigen Gericht vorgelegt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der Autosloperij de Zaag gilt ausschließlich niederländisches Recht.
GARANTIE
13.1 Autosloperij de Zaag gewährt eine Basisgarantie von 3 Monaten.
GARANTIEBEDINGUNGEN
14.1 Mit Ausnahme von elektronischen Teilen sind gebrauchte Fahrzeugteile, die verkauft und/oder geliefert werden, gewährleistungsberechtigt.
14.2 Der Käufer kann nur dann Rechte aus einer Garantie herleiten, wenn er nachweist, dass er den Artikel von Autosloperij de Zaag gekauft hat. Dieser Nachweis kann vom Käufer erbracht werden, indem er der Autosloperij de Zaag den entsprechenden Kaufvertrag oder die entsprechende Rechnung und gegebenenfalls die diesbezüglich ausgestellte Garantiekarte vorlegt. Handelt es sich um einen Artikel, der von Autosloperij de Zaag mit einer Marken- oder Registrierungsnummer versehen wurde, kann der Käufer nur dann Rechte aus einer Garantie ableiten, wenn die vorgesehene Marke oder Registrierungsnummer bei Inanspruchnahme dieser Garantie intakt ist.
14.3 Ansprüche des Käufers aus der Gewährleistung sind nicht auf Dritte übertragbar.
14.4 Autosloperij de Zaag garantiert die Unversehrtheit und Verwendbarkeit der von ihr gelieferten Waren für drei Monate nach dem Kauf. Der Käufer hat daher das Recht, den gelieferten Gegenstand der Autosloperij de Zaag im Falle einer nachgewiesenen Mangelhaftigkeit nach Wahl der Autosloperij de Zaag gemäß Artikel 7 der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen drei Monate lang zum Ersatz oder zur Reparatur anzubieten.
14.5 Wenn Artikel 4 dieser Garantiebedingungen und Artikel 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt sind, verpflichtet sich die Autosloperij de Zaag, den zum Ersatz/zur Reparatur angebotenen Artikel innerhalb einer angemessenen Frist zu reparieren oder durch einen vergleichbaren Artikel zu ersetzen, es sei denn, die Autosloperij de Zaag ist dazu nicht in der Lage, in welchem Fall die Autosloperij de Zaag den entsprechenden Rechnungsbetrag in bar oder per Bank zurückerstattet.
14.6 Der Artikel, den der Käufer nach der Reparatur/dem Austausch erhält, hat wieder Anspruch auf die Basisgarantie (oder bis zum Enddatum der ursprünglichen zusätzlichen Garantie).
14.7 Der Käufer kann keine Gewährleistung geltend machen:
14.8 Die Gewährleistung für Motoren und/oder Getriebe gilt nur, wenn Öl und/oder Zahnriemen und/oder Filter nachweislich erneuert wurden.
14.9 Es wird keine Gewährleistung für Arbeiten und/oder Teile übernommen, die sich auf die Installation beziehen.
14.10 Wenn es gegen eine andere Bestimmung der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Garantiebedingungen verstößt, soweit diese unter Androhung des Verfalls von Rechten vorgeschrieben sind.
14.11 Der Käufer kann aus einer Garantie keinen Anspruch auf Entschädigung jeglicher Art ableiten, es sei denn, die Autosloperij de Zaag ist aufgrund des Gesetzes oder der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu verpflichtet.
14.12 Autosloperij de Zaag hat das Recht, von diesen Garantiebedingungen abzuweichen, wenn der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und die abweichenden Bestimmungen zwischen Autosloperij de Zaag und dem Käufer schriftlich festgelegt wurden.
ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN
15.1 Beim Verkauf von Teilen gelten die Stiba-Garantiebedingungen und die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Stiba. Abweichend von den Angaben in Artikel 4 der Stiba-Garantiebedingungen gilt eine Garantiezeit von drei Monaten. Liefer- und Garantiebedingungen werden Ihnen auf Anfrage zugesandt.
15.2 Gelieferte Teile, die sich nachträglich als nicht benötigt erweisen, können innerhalb von zehn Tagen zurückgegeben werden, wobei 20 % des Kaufpreises, mindestens jedoch fünfundzwanzig Euro, in Rechnung gestellt werden. Mit Ausnahme von speziell für Sie zerlegten Teilen; Diese können nicht zurückgegeben werden.
15.3 Bei äußerlichen Schäden am Teil erlischt die Garantie. In diesem Fall wird ein Rücksendeteil mit 500 € für einen Motor und 200 € für ein Getriebe berechnet. Für die anderen Teile gelten andere Tarife. Diese sind frei abrufbar.
Internet-Geschäftsbedingungen, Annahme und Widerrufsfrist:
16.1 Nach Ablauf der Probezeit von 7 Werktagen kommt der Kaufvertrag zustande.
16.2 Sofern nicht anders angegeben, haben Sie nach Erhalt der Bestellung innerhalb von 7 Werktagen das Recht, den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich aufzulösen und die Bestellung innerhalb derselben Frist zurückzugeben. Alle geleisteten Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet, einschließlich der von Ihnen bezahlten Versandkosten.
16.3 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn das Produkt verwendet und/oder beschädigt wurde oder die Bestellung geöffnet und/oder nicht in der Originalverpackung zurückgegeben wird.
Bei Beschwerden und / oder Hinweisen können Sie sich an die Verkaufsabteilung von Autosloperij de Zaag wenden.