Stand: 22.09.2023
Wenn der Käufer das gekaufte Produkt nicht innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung durch Auto Recycling Joure über die Bereitstellung zur Abholung abholt, wird der Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, es sei denn, Auto Recycling Joure teilt dem Käufer schriftlich mit, dass Erfüllung verlangt wird.
Die vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrags erfolgt durch eine schriftliche Erklärung einer berechtigten Partei. Bevor der Käufer eine schriftliche Auflösungserklärung an Auto Recycling Joure richtet, muss der Käufer Auto Recycling Joure schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist einräumen, um seine Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen. Der Käufer hat nicht das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, wenn er selbst bereits mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug war. Für Verbraucherkäufer bleibt diese Bestimmung unbeschadet ihrer eventuellen Befugnis zur Aussetzung gemäß gesetzlicher Bestimmungen.
Wenn Auto Recycling Joure einer Auflösung zustimmt, ohne dass ein Verschulden ihrerseits vorliegt, hat sie Anspruch auf Entschädigung für alle Vermögensschäden wie Kosten, entgangenen Gewinn und angemessene Kosten zur Feststellung von Schäden und Haftung.
Im Falle einer teilweisen Auflösung kann der Käufer, soweit dies gesetzlich zulässig ist, keinen Anspruch auf Rückgängigmachung bereits erbrachter Leistungen durch Auto Recycling Joure geltend machen, und Auto Recycling Joure hat unvermindert das Recht auf Zahlung für bereits erbrachte Leistungen, ungeachtet des Rechts von Auto Recycling Joure, ihre Leistungen rückgängig zu machen und Schadensersatz zu verlangen.
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